Dezember-Ausgabe Rarner Blatt
Das aktuelle Rarner Blatt finden Sie hier.
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Der Gemeindeverband Oberwallis für die Abfallbewirtschaftung (GVO) zusammen mit dem Gebührenverbund Oberwallis startet dieses Jahr erneut die Aktion „Weihnachtsbaum“.
In den drei Wochen zwischen Montag, 31.Dezember 2018 bis und mit Freitag, 18. Januar 2019 können ausgediente Weihnachtsbäume zusammen mit dem Hauskehricht an den offiziellen Abfuhrtagen gratis entsorgt werden (maximale Höhe 2 m).
Die Bevölkerung von Raron und St. German kann die ausgedienten Weihnachtsbäume an folgenden Tagen bereitstellen:
Die Stellenausschreibung dazu finden Sie hier.
Über die Feiertage Weihnachten und Neujahr bleibt das Gemeindebüro von
Freitag, 21. Dezember 2018, ab 11.00 Uhr
bis Montag, 7. Januar 2018, morgens
geschlossen.
In dringenden Fällen wenden Sie sich an die zuständigen Departementsvorsteher.
Wir wünschen der Bevölkerung frohe Weihnachten und alles Gute für das neue Jahr.
Die Einwohnergemeinde Raron legt (im Einverständnis mit der Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft) in Anwendung von Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG), von Art. 41a ff. der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) und von Art. 13 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau vom 15. März 2007 (kWBG) das Auflagedossier „Gewässerraumfestlegung Gemeinde Raron“ öffentlich auf.
Die Pläne und Unterlagen des vorerwähnten Auflagedossiers können während den ortsüblichen Öffnungszeiten im Gemeindebüro von Raron eingesehen werden. Allfällige Anmerkungen und Einsprachen sind hinreichend begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt schriftlich, in zweifacher Ausführung an die
Die Gemeinde Raron kann gemäss Voranschlag 2019 auch im kommenden Jahr gesunde Finanzen vorweisen und gewährt der Bevölkerung mit der Anhebung der Steuerindexierung auf 160% eine Steuererleichterung. Zur Realisierung des neuen kommunalen Werkhof- und FW-Gebäudes in der Industriezone, will die Gemeinde Raron zudem im kommenden Jahr kräftig investieren. Die Nettoinvestitionen betragen rund 3.267 Millionen Franken.
Die Urversammlung von Raron hat am Mittwochabend den Voranschlag 2019 einstimmig angenommen. Der Voranschlag 2019 sieht bei der Laufenden Rechnung bei Erträgen von 8.78 Mio. Franken und Aufwänden von 7.038 Mio. Franken eine Selbstfinanzierungsmarge (Cash Flow) von 1.76 Mio. Franken vor. Der budgetierte Cash Flow beläuft sich trotz der zweiten Tranche des Beitrages an die Eissporthalle immer noch auf den guten 1.76 Mio. Franken. Nach Abschreibungen auf den Restbuchwert weist die Laufende Rechnung noch einen Ertragsüberschuss von 0.292 Mio. Franken aus.
Die Bruttoinvestitionen der Einwohnergemeinde Raron belaufen sich im Jahre 2019 auf 4.528 Mio. Franken. Nach Abzug der Investitionsbeiträge Dritter ergeben sich Nettoinvestitionen von 3.267 Mio. Franken, welche bis auf einen kalkulatorischen Finanzierungsfehlbetrag von 1.5 Mio. Franken mit dem Cash Flow finanziert werden können. In den Investitionen sind einerseits ein Grossteil des neuen Werkhof- und Feuerwehr-Gebäudes in der Industriezone und andererseits Sanierungsarbeiten von Infrastrukturen vorgesehen.
Weiter brachten die Verantwortlichen der Gemeinde die Erhöhung der Steuerindexierung auf 160% zur Abstimmung. Die Urversammlung genehmigte die Steuervergünstigungsmassnahme einstimmig. Damit steigert sich die Wohnattraktivität des Rilkedorfes markant, profitieren doch alle Bürgerinnen und Bürger von dieser Steuererleichterung. Mit einem Steuerkoeffizient von 1.2 und einer Steuerindexierung von 160% positioniert sich Raron steuerlich im Vergleich mit anderen Gemeinden im vorderen Mittelfeld.
gemeindeZentrum scheibenmoos
Theaterstrasse 4
Postfach 53
3942 Raron
Tel. 027 / 935 86 60
Fax 027 / 935 86 65
Kanzlei Raron
Montag: 10.00 – 11.30 Uhr
Dienstag: 10.00 – 11.30 Uhr
Mittwoch: 10.00 – 11.30 Uhr / 15.00 – 17.00 Uhr
Donnerstag: 10.00 – 11.30 Uhr
Freitag: 10.00 – 11.30 Uhr
Kanzlei St. German
Termine jeweils auf Anfrage