Inkrafttreten des neuen Bundesgesetzes über das Bürgerrecht

Am 01. Januar 2018 werden das neue Bundesgesetz über das Bürgerrecht, angenommen am 20. Juni 2014, sowie die entsprechende Verordnung, von Bundesrat am 17. Juni 2016 beschlossen, in Kraft treten. Dieser neue gesetzliche Rahmen ändert die Zugangsbedingungen zum Schweizer Bürgerrecht und passt den Begriff Integration an den des Ausländerrechtes an.

Die entsprechende Medienmitteilung mit den wesentlichen Änderungen für die Kandidaten finden Sie hier.

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