1. Diverse Informationen
Unter folgendem Link finden Sie die Präsentation zum Projekt „Erhalt der terrassierten Rebberge Raron – St. German“.
Einladung zur Gründungsversammlung – hier
Beilage zur Einladung – hier
Das Inventar für alle Parzellen sowie die geschätzten Sanierungskosten (in der letzten Spalte die Restkosten, die durch den betreffenden Eigentümer zu übernehmen sind) – hier
Die Statuten der „Genossenschaft für den Erhalt der terrassierten Rebberge von Raron“ (GTRR) – hier
Übersichtsplan zum Vorprojekt Sektor St. German (Extraktion) – hier
Übersichtsplan zum Vorprojekt Sektor Rarnerchumme (Extraktion) – hier
Erschliessungsstrasse Rebgebiet St. German – hier
Erschliessungsstrasse Rebgebiet Rarnerchumma – hier
1) Kontaktdaten Vorstand
- Ruffener Markus, Präsident
Mobile 079 759 04 43
markus.ruffener@rhone.ch - Bregy-Lochmatter Christine, Vertreterin Gemeinde Raron
Mobile 079 534 31 78
christine.bregy(at)raron.ch - Volken August
Mobile 079 706 47 11
august.volken(at)@gmx.ch - Salzgeber Ruedi
Mobile 079 630 81 71
ruedi.salzgeber(at)bluewin.ch - Zenhäusern Beat
Mobile 079 749 24 77
zenh.beat(at)bluewin.ch
2) Unwetterschäden
Während der Unwetter vom Januar 2018 sind im Rebgebiet Raron / St. German etliche Trockensteinmauern beschädigt worden. Im Auftrag der Genossenschaft zum Erhalt der terrassierten Rebberge Raron GtRR hat das Ingenieurbüro BINA SA die beschädigten Mauern aufgenommen und die Schäden geschätzt. Die betroffenen Parzellenbesitzer wurden mittels Schreiben über die Sanierungsarbeiten informiert.
Am 5. März 2018 haben nun die Sanierungsarbeiten der Mauern, welche aufgrund des Unwetters beschädigt worden sind, begonnen. Eine Übersicht der betroffenen Trockensteinmauern finden Sie auf den folgenden Plänen:
Plan Rarnerkumme
Plan St. German
Eigentümer, welche die Unwetterschäden an ihren Trockensteinmauern in Eigenarbeit sanieren wollen, wurden mittels Schreiben vom Amt für Strukturbesserung auf die einzuhaltenden Bedingungen hingewiesen.
Die Richtlinien zum Trockenmauerbau können hier nachgelesen werden.
3) Richtlinien zum Trockenmauerbau
Die Richtlinien zum Trockenmauerbau können hier nachgelesen werden.
4) Nicht versicherbare Elementarschäden
Eigentümer von Parzellen, welche von den Unwetter vom Januar 2018 betroffen sind und nicht über das Sanierungsprojekt „Unwetterschäden“ gedeckt sind, können ihren Schaden bei der Einwohnergemeinde Raron melden. Die Gemeinde wird alle Meldungen sammeln und anschliessend beim Elementarschadenfonds ein Unterstützungsgesuch stellen.
Wichtig:
- Die Räumung von überschüssigem Erdmaterial ist Sache der Eigentümer
- Die Eigentümer können auf ihre eigenen Kosten die Bauunternehmungen mit der Räumung beauftragen
Für die Schadensmeldung sind anschliessend folgende Unterlagen bei der Gemeinde einzureichen:
- Foto vorher
- Anzahl geleistete Arbeitsstunden mittels Formular
- Materialkosten (Setzlinge, Rebstichel, Ernteausfall, evtl. Wasserleitungen)
- Höhe steuerbares Einkommen & Vermögen gemäss der letzten Veranlagung
- Foto nacher
Diese Unterlagen senden Sie bitte an folgende Adresse:
Eiwohnergemeinde Raron
Unwetterschäden 2018
Postfach 36
3942 Raron
Am 29. September 2020 fand die Generalversammlung der Genossenschaft statt. Das Protokoll finden Sie hier.
- Präsentation Rückblick Unwetterschäden 2018
- Präsentation Ausblick Etappe 2 Trockenmauern
- Gesamtübersichtsplan Perimeter Mauersanierung 2020-2022
- Plan Leimera – 1. Teiletappe Mauersanierung
Am 10. April 2019 fand die erste Generalversammlung der Genossenschaft statt. Das Protokoll finden Sie hier.