Öffentliche Auflage Gefahrenzonen (hydrologische Naturgefahren)

In Anwendung von Art. 16 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau vom 15. März 2007 und im Einvernehmen mit dem Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt liegen auf der Gemeindekanzlei Raron die Gefahrenzonenpläne (Gefährdung durch Überschwemmung, Murgang usw.) des gesamten Gemeindegebietes während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen (Pläne, Technischer Bericht und Vorschriften zu den Eigentumsbeschränkungen und den Bauauflagen in den Gefahrenzonen) können im Gemeindebüro von Raron während den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bemerkungen und allfällige begründete Einsprachen sind innert 30 Tagen ab Bekanntmachung der Auflage im Amtsblatt bei der Gemeindeverwaltung Raron einzureichen.

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