Urversammlung

Das oberste Organ der Gemeinde

Gemäss Gemeindegesetz des Kantons Wallis (vom 5. Februar 2004) ist die Urversammlung das oberste Organ der Gemeinde. Jedes Jahr finden zwei Urversammlungen statt, eine vor dem 20. Dezember für die Globalgenehmigung des Voranschlags und eine vor dem 30. Juni für die Genehmigung der Rechnung. In besonderen Fällen kann eine ausserordentliche Urversammlung einberufen werden.

Die Gemeindepolitik lebt von der Beteiligung der Bevölkerung. An den Urversammlungen werden für die zukünftige Entwicklung einer Gemeinde wichtige Entscheide gefällt. Wir freuen uns, wenn die stimmberechtigten Einwohner-/innen von Raron / St. German rege an der Gemeindepolitik mitentscheiden.

Die nächsten Urversammlungen finden wie folgt statt:

  • Mittwoch, 20. März 2024
  • Mittwoch, 12. Juni 2024
  • Mittwoch, 4. Dezember 2024

Protokolle Urversammlungen

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