Quecksilberthematik Oberwallis – Bodeninhaber von Beteiligung an Sanierungskosten befreit

Die Inhaber von sanierungsbedürftigen Parzellen im quecksilberbelasteten Siedlungsgebiet zwischen Visp und Raron müssen sich nicht an den Sanierungskosten ihrer Parzellen beteiligen.

Das haben der Kanton Wallis, Lonza AG und die Gemeinden Visp und Raron vereinbart. Mit diesem Entscheid ist der Weg frei für den Start der Sanierungen in den Siedlungsgebieten.

Die Medienmitteilung vom 6. September 2017 finden Sie hier.

 

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