1. August-Feiern – Lokal erhebliche Waldbrandgefahr

Die Niederschläge in den letzten Tagen haben dazu geführt, dass sich die Waldbrandgefahr im ganzen Wallis entschärft hat. Entsprechend wird der Kanton kein allgemeines Feuerverbot für die Feierlichkeiten zum 1. August erlassen. Dennoch bleibt die Waldbrandgefahr lokal erheblich. Die Gemeinden und Privatpersonen werden bei den Feiern zum Nationalfeiertag aufgefordert, vorbeugende Brandschutzmassnahmen gemäss Gesetz zum Schutz gegen Feuer und Naturelemente zu berücksichtigen. Im Übrigen ist gemäss kantonalem Waldgesetz das ganze Jahr über jegliche Handlung verboten, die zu Feuerschäden oder Waldbrand führen kann.

Die Medienmitteilung der Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft finden Sie hier.

Archiv
Nach oben scrollen