Wichtige Neuerung bei der brieflichen Stimmabgabe

Ab sofort muss bei der schriftlichen Stimmabgabe per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde zusätzlich zur Unterschrift eine der Ihnen in den nächsten Tagen zugeschickten Etiketten auf das Rücksendungsblatt (Stimmkarte) geklebt werden. Ohne diese beiden Merkmale ist Ihre schriftliche Stimmabgabe ungültig.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Flyer des Kantons.

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