Zonennutzungsplan: Teilrevision „Industrie- und Gewerbezone“

Öffentliche Auflage (20 Tage) für Partialrevision der Industriezone (Werkhof + FW-Lokal)

Gemäss Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Stand 1. Mai 2014) liegt auf dem Gemeindebüro die Teilrevision des Zonennutzungsplans im Bereich der „Industrie- und Gewerbezone“ während zwanzig Tagen öffentlich auf (flächengleiche Umzonung: Industrie- und Gewerbezone in Öffentliche Bauten und Anlagen; Fläche 3’522 m2).

Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.

Einsprachen sind begründet und schriftlich innert zwanzig Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen vorgenommen.

Raron, 8. September 2017

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