Nach über drei Jahren Arbeit verabschiedete der Grosse Rat die neue Energiegesetzgebung, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt. Das Ziel ist die Anpassung des Gebäudeparks an die Anforderungen der Energiewende. Neubauten:Verbesserte Wärmedämmung und Komfort.Heizung durch erneuerbare Energien, die teilweise auch Elektrizität vor Ort erzeugen.Bestehende Gebäude:Ersatz von Gas- oder Ölheizkesseln durch Systeme mit erneuerbaren Energien.Fossile Heizungen bleiben bei gut gedämmten Gebäuden erlaubt.Zentralisierte Elektroheizungen müssen innerhalb von 15 Jahren durch erneuerbare Wärmesysteme ersetzt werden. Dezentrale Elektroheizungen sind unter bestimmten Bedingungen erlaubt, z. B. bei hoher Energieeffizienz (GEAK D oder besser) und ausreichender eigener Stromerzeugung.Neue Dacheindeckungen erfordern Solaranlagen für Strom- oder Wärmeerzeugung.Förderungen und Anreize:Kantonale und nationale Fördergelder sind verfügbar, mindestens bis 2030.Steuerabzüge und Energieeinsparungen fördern Investitionen.Ausnahmen gelten bei unverhältnismäßigen Kosten.Baubewilligungen und Nachweise:Ab 1. Januar 2025 müssen Bauprojekte den neuen Vorgaben entsprechen.Es gibt Standardlösungen und Nachweismöglichkeiten durch Berechnungen.Schulungen und Tutorials:Fachleute erhalten Tutorials zu Formularen und Nachweisen.Die Gesetzgebung unterstützt wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Renovationen und Neubauten, um die Energiewende voranzutreiben. Weitere Infos:https://www.vs.ch/de/web/energie/neue-energiegesetzgebung
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