Burgergerrat
Der Burgerrat von Raron
führt die Burgergemeinde seit Beschluss der Burgerversammlung vom 16. Oktober 1996 getrennt vom Gemeinderat. Der Burgerrat zeichnet seither autonom für die Geschäfte der Burger von Raron / St. German verantwortlich. Als grösste Eigentümerin von öffentlichem Grund und Boden fällt der Burgerschaft dabei eine wichtige und verantwortungsvolle Rolle zu.