Abstimmungen & Wahlen
Bestimmen Sie mit!
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis nicht erhalten oder verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen das Duplikat persönlich gegen Unterschrift auf der Gemeindekanzlei abholen und einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Das Wichtigste in Kürze...
Raron, gemeindeZentrum scheibenmoos:
Sonntag 09.00-10.00 Uhr
St. German, Schulhaus:
Sonntag 09.00-09.45 Uhr
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert „Stimm- / Wahlzettel“.
Unterschreiben Sie das Rücksendungsblatt im entsprechenden Feld und legen Sie dieses zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Stimmregisterbüros erscheint. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren) oder es während der Bürostunden auf der Gemeinde in die Urne legen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!).
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
- ein anderes als das offizielle Antwortkuvert benützt wird
- die Unterschrift auf dem Rücksendungsblatt fehlt
- das Antwortkuvert mehr als ein Rücksendungsblatt enthält
- das Stimmkuvert mit Kennzeichen versehen ist
- der Stimmzettel nicht im Stimmkuvert ist
03.03.2024
09.06.2024
22.09.2024
13.10.2024 (Gemeinderatswahlen)
10.11.2024 (Präsidentenwahlen)
24.11.2024