Das Arbeitsamt ist die erste Anlaufstelle bei Arbeitslosigkeit. Melden Sie sich so rasch als möglich, spätestens jedoch am 1. Tag der Arbeitslosigkeit persönlich im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV).
Es ist wichtig, dass Sie sich schon während der Kündigungsfrist um eine neue Arbeitsstelle bemühen und diese auch dokumentieren.