sind die Friedensrichterin sowie die Vizerichterin der Gemeinde Raron.
Die Friedensrichterin ist eine von der Bevölkerung, für die gleiche Amtsdauer wie der Gemeinderat, gewählte Amtsperson, die den Auftrag zur Vermittlung von zerstrittenen Parteien bei Zivilstreitigkeiten ausübt. Dies im Sinne einer ersten gerichtlichen Vorinstanz.