Steuern
Carlo Lochmatter
ist Ihr Ansprechpartner im Bereich Steuern.
Das Steueramt führt das Steuerregister, fakturiert die ordentlichen Gemeindesteuern, besorgt deren Inkasso und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Steuern.
Kontakt
Tel. 027 935 86 60, carlo.lochmatter(at)raron.ch
Dienstleistungen
Koeffizient: 1.2
Indexierung: 165% (ab 1.1.2023)
Kopfsteuer: CHF 24.00
Grundstücksteuern: 1 ‰ des Steuerwerts
Feuerwehrersatzgebühr: 2.5 % der Einkommens- & Vermögenssteuer (max. CHF 100.00)
Sie besitzen einen Hund? Die Identifikation der Hunde ist durch den elektronischen Chip sicher zu stellen. Alle Hunde sind daher mit einem elektronischen Chip zu versehen. Hundehalter, welche sich noch nicht bei AMICUS registriert haben, fordern wir auf, dies umgehend zu erledigen, entweder unter www.amicus.ch oder 0848 777 100.
Ausserdem haben Hundehalter gemäss Art. 10 a des Kantonalen Gesetzes welches das eidgenössische Tierschutzgesetz vollzieht noch weitere Pflichten:
- Unter Vorbehalt einer anderen gesetzlichen Grundlage  und ohne anderslautenden Gemeindeentscheid müssen die Hunde innerorts an der Leine geführt werden und ausserorts unter Kontrolle stehen.Â
- Die Hundehalter haben die Pflicht, den Kot ihres Hundes einzusammeln. Sie müssen über das nötige Material zum Einsammeln des Hundekots auf öffentlichem Grund verfügen.Â
- Die Hundehalter haben die Pflicht, einen Angriff ihres Hundes auf einen Menschen dem Veterinärdienst zu melden.
- Jeder Hundehalter hat die Pflicht, für seinen Hund eine Haftpflichtversicherung zu haben.Â
Ãœberdies wird jährlich die Hundesteuer fällig. Die Hundesteuer beträgt in der Gemeinde Raron CHF 150.-. Die Hundehalter werden jeweils zu Beginn des Jahres zur Bezahlung der Hundesteuer aufgefordert.Â
Verbotene Hunderassen Wallis
Pflichten Hundehalter
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Die Steuererklärung muss unterzeichnet und mit sämtlichen erforderlichen Beilagen bis zum 31. März des betreffenden Steuerjahres bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Falls die Steuererklärung inkl. der Belege online eingereicht wird, ist eine Abgabe auf der Gemeinde nicht mehr nötig.
Fristverlängerung:
Dem Formular Steuererklärung liegt ein Einzahlungsschein bei. Bei Bezahlung der Bearbeitungsgebühr von 20 Franken an die kant. Steuerverwaltung bis spätestens am 31. März wird die Eingabefrist automatisch bis am 31. Juli verlängert. Ein schriftliches Gesuch ist nicht nötig; die Zahlung allein ist massgebend. Wenn Sie die Steuererklärung durch einen Vertreter ausfüllen lassen, hat dieser die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu verlangen.
Link zur Gratis-Softwarte VSTax
Link zum Formulardownload
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Anfang Jahr werden die Raten für das laufende Kalenderjahr verschickt. Die 5 Steuerraten sind nach Fälligkeit innert 30 Tagen zahlbar:
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Rate zahlbar bis 10.03.
Rate zahlbar bis 10.05.
Rate zahlbar bis 10.07.
Rate zahlbar bis 10.09.
Rate zahlbar bis 10.11.
Personen, welche während dem Jahr zugezogen sind oder deren wirtschaftliche Situation sich stark geändert hat (Lehrabgänger, Abschluss Studium, Stellenwechsel, etc.) können sich beim Steueramt melden zwecks Anpassung der Ratenbeträge.