Steuern

Carlo Lochmatter

Carlo Lochmatter

ist Ihr Ansprechpartner im Bereich Steuern.

Das Steueramt führt das Steuerregister, fakturiert die ordentlichen Gemeindesteuern, besorgt deren Inkasso und beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Steuern.

Kontakt

Tel. 027 935 86 60, carlo.lochmatter(at)raron.ch

Dienstleistungen

Steuergrundlagen

Koeffizient: 1.2
Indexierung: 165% (ab 1.1.2023)
Kopfsteuer: CHF 24.00
Grundstücksteuern: 1 ‰ des Steuerwerts
Feuerwehrersatzgebühr: 2.5 % der Einkommens- & Vermögenssteuer (max. CHF 100.00)
Hundesteuer: CHF 150.00

Steuererklärung

Die Steuererklärung muss unterzeichnet und mit sämtlichen erforderlichen Beilagen bis zum 31. März des betreffenden Steuerjahres bei der Gemeindeverwaltung abgegeben werden. Falls die Steuererklärung inkl. der Belege online eingereicht wird, ist eine Abgabe auf der Gemeinde nicht mehr nötig.

Fristverlängerung:
Dem Formular Steuererklärung liegt ein Einzahlungsschein bei. Bei Bezahlung der Bearbeitungsgebühr von 20 Franken an die kant. Steuerverwaltung bis spätestens am 31. März wird die Eingabefrist automatisch bis am 31. Juli verlängert. Ein schriftliches Gesuch ist nicht nötig; die Zahlung allein ist massgebend. Wenn Sie die Steuererklärung durch einen Vertreter ausfüllen lassen, hat dieser die Möglichkeit eine Fristverlängerung zu verlangen.

Link zur Gratis-Softwarte VSTax
Link zum Formulardownload

 

Steuerbezug

Anfang Jahr werden die Raten für das laufende Kalenderjahr verschickt. Die 5 Steuerraten sind nach Fälligkeit innert 30 Tagen zahlbar:

 

Rate zahlbar bis 10.03.
Rate zahlbar bis 10.05.
Rate zahlbar bis 10.07.
Rate zahlbar bis 10.09.
Rate zahlbar bis 10.11.


Personen, welche während dem Jahr zugezogen sind oder deren wirtschaftliche Situation sich stark geändert hat (Lehrabgänger, Abschluss Studium, Stellenwechsel, etc.) können sich beim Steueramt melden zwecks Anpassung der Ratenbeträge.

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