Registrierungspflicht für Geflügelhaltungsbetriebe

Gemäss der am 1. November 2020 in Kraft getretenen dienstellenübergreifenden Weisung betreffend der Registrierung von Betrieben, welche gemäss TVD nicht der obligatorischen Registrierungspflicht unterliegen, müssen alle Hobby-Geflügelhaltungsbetriebe mit Geflügel folgender Arten: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strausse und Schwäne vom Halter selbst mit der dafür entwickelten Applikation registriert werden. Diese Aplikation ist unter: http://geo.vs.ch/gefluegel zu finden.

Die Registrierungspflicht gilt auch für Geflügelhaltingsbetriebe, die schon vor dem 1. November 2020 existierten. 

Weitere Informationen finden Sie im Flyer oder unter folgendem Link.

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