Verbot der Ablagerung von Grün- und anderen Abfällen im Wald

Der Wald ist kein Komposthaufen. Das Abladen von Gartenabfällen, Rasenschnitt oder Grünschnitt im Wald oder am Waldrand ist im Wallis verboten. Es schadet der Natur, bringt Krankheiten und fördert invasive Pflanzen.

 

Warum Gartenabfälle nicht in den Wald gehören:

  • Grünschnitt erstickt die heimische Bodendecke und führt zu Überdüngung.
  • Fremde Gartenpflanzen (Neophyten) breiten sich aus und verdrängen seltene heimische Arten.
  • Schädlinge und Pilze können eingeschleppt werden und den gesunden Baumbestand schädigen.
  • Illegales Entsorgen von Abfällen im Wald ist strafbar und wird geahndet.

Richtige Entsorgung geht so:

  • Nutzen Sie den eigenen Kompost im Garten.
  • Bringen Sie das Grüngut direkt während den offiziellen Öffnungszeiten in die kommunale Sammelstelle zur Deponie Mutt.

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