Anpassung Frist Einreichung Steuererklärung

Gemäss Mitteilung der Steuerverwaltung wird die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2019 für natürliche Personen sowie die Eingabefrist für die Rückerstattung der Quellensteuer (Verlangen einer Revision) vom 31. März auf den 31. Mai 2020 verlegt, ohne dass der Steuerzahler dafür einen Antrag stellen muss.

Die kantonale Steuerverwaltung ermutigt die Steuerpflichtigen, die Steuererklärung über das Internet einzureichen.

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