Neue biometrische Schweizer Identitätskarte ab 1. November 2026
Ab dem 1. November 2026 wird die neue biometrische Schweizer Identitätskarte eingeführt. Sie ist mit einem Chip ausgestattet, der ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke enthält. Dadurch wird die Identitätskarte noch besser vor Missbrauch geschützt.
Welche Identitätskarte ist die richtige für mich?
Künftig können Schweizerinnen und Schweizer je nach Bedarf zwischen zwei Varianten wählen:
- Biometrische Identitätskarte: Empfohlen für Personen, die innerhalb der EU reisen.
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Nicht biometrische Identitätskarte: Ausreichend für Personen, die ihre Identitätskarte ausschliesslich als Ausweis innerhalb der Schweiz benötigen.
Bereits ausgestellte nicht biometrische Identitätskarten bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Dies gilt auch für Reisen in die EU.
Wie kann ich die biometrische Identitätskarte beantragen?
Die biometrische Identitätskarte wird im Ausweiszentrum nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt.
- Online-Antrag unter www.schweizerpass.ch ausfüllen.
- Rückmeldung zur Terminvereinbarung abwarten.
- Über den zugestellten Link einen Termin im Ausweiszentrum reservieren.
Die biometrische Identitätskarte kann weiterhin zusammen mit dem Schweizer Pass beantragt werden.
Gebühren
Die Gebühr für die biometrische Identitätskarte bleibt gleich wie für diejenige ohne Chip.
Wichtig: Antrag erst ab dem 1. November 2026 stellen
Der Kanton empfiehlt, den Antrag für die biometrische Identitätskarte nicht vor dem 1. November 2026 einzureichen. Massgebend ist das Datum der Antragstellung. Bei Anträgen, die vor diesem Datum gestellt werden, wird noch die nicht biometrische Identitätskarte ohne Chip ausgestellt.
Die nicht biometrische Identitätskarte kann weiterhin bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden.