Hundesteuer 2020

Für jeden Hund älter als 6 Monate, dessen Besitzer oder Halter seinen Wohnsitz in der Gemeinde Raron hat oder sich länger als 3 Monate in Raron aufhält, fällt eine jährliche Hundesteuer an. Der Gemeinderat hat die Hundesteuer für das Jahr 2020 auf CHF 150.00 festgelegt. Die Rechnungen für die Hundesteuer 2020 werden in den nächsten Tagen zugestellt.

Hundesteuer

Alle Hundehalter sind verpflichtet eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Der Nachweis der Versicherung ist bei der Gemeindekanzlei jährlich zu hinterlegen.

Gemäss angepasstem Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG) per 01.01.2020 sind sämtliche Ersthundehalter, die nach dem 1. Januar 2020 einen Hund erworben haben, verpflichtet, bei einem zugelassenen Ausbilder einen Kurs gemäss Verordnung über die Ausbildung von neuen Hundehaltern (TSchV) zu absolvieren. Die Kursbestätigung ist bei der Gemeindekanzlei zu hinterlegen.

Das Merkblatt für Hundehalter finden Sie hier.

Interessanter Link:

Ausführungsgesetz zum eidgenössischen Tierschutzgesetz (AGTSchG)
Verordnung über die Ausbildung von neuen Hundehaltern (TSchV)
Notfallausweis für Tierhalter

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