Update: Informationen zum Coronavirus

02.02.2022: Lockerung der Massnahmen

Der Bundesrat hat beschlossen, die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus zu lockern. Ab dem 3. Februar 2022 wird die Homeoffice-Pflicht und die Kontaktquarantäne aufgehoben. Der Staat Wallis nimmt die Lockerung dieser Massnahmen zur Kenntnis, die in die Richtung seiner Stellungnahme im Rahmen der im Januar durchgeführten Vernehmlassung geht. In dieser hat er die Ansicht vertreten, dass die Massnahmen im Falle einer Verbesserung der sanitären Lage schneller als ursprünglich geplant aufgehoben oder gelockert werden könnten.

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28.01.2021: Erhöhung der Unterstützung für Walliser Unternehmen

Der Kanton Wallis erhöht seine Unterstützung für Wirtschaftsakteure, die von den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie betroffen sind. Die Modalitäten der Hilfen für Unternehmen, die ab dem 27. Dezember schliessen mussten, wurden grosszügiger gestaltet, und es wurden Kriterien für die Schliessungen ab dem 18. Januar festgelegt. Ausserdem wurde das Grundkonzept einer Hilfe für diejenigen Unternehmen definiert, die nicht schliessen mussten, aber von einem starken Umsatzrückgang betroffen sind. Zur Überbrückung bis die Entschädigungsmodalitäten festgelegt sind, arbeitet der Kanton zusammen mit den Walliser Banken für diese Unternehmen an einer Bürgschaftslösung im Hinblick auf zinslose «COVID-Kredite». Bei den Tourismusakteuren ist ebenso ein Aufschub der Tilgung von IHG- und NRP-Darlehen möglich. Diese neuen Massnahmen werden Gegenstand eines Nachtragskreditantrags an den Grossen Rat sein.

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27.01.2021: Impfung gegen COVID-19Eröffnung der Impfzentren

Die Impfzentren gegen COVID-19 werden am 2. Februar in Brig, Sitten, Martinach und Collombey-Muraz, als Ergänzung zu den Impfungen, die in den Arztpraxen stattfinden, eröffnet. Aufgrund der begrenzten Anzahl von vorhandenen Impfdosen werden sie zunächst an einem halben Tag in der Woche geöffnet sein, mit einer Kapazität von 100 Impfungen pro Zentrum und Halbtag. Vorrangig werden Risikopersonen geimpft, deren behandelnder Arzt keine Impfungen durchführt. Eine vorgängige Online- Anmeldung, möglich ab dem 28. Januar, ist erforderlich. Die Impfung ist derzeit Personen ab 75 Jahren und Personen mit einer chronischen Krankheit mit hohem Komplikationsrisiko vorbehalten, was im Wallis auf etwa 50’000 Personen zutrifft. Die Anzahl der möglichen Impfungen in den Arztpraxen und in den Impfzentren ist abhängig von den Impfstoffmengen, die der Bund dem Kanton zur Verfügung stellt. Die Impfung ist gratis.

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18.01.2021: Bilanz der Hilfen 2020 für den Kultursektor und neue Unterstützungsmöglichkeiten

Bis Ende 2020 haben der Kanton Wallis und der Bund Kulturunternehmen, Kulturschaffende und Leiter von Musikvereinen mit rund 11,5 Millionen Franken unterstützt. Das kantonale Projekt „Stipendien für Forschung und Entwicklung“ hat die Unterstützung von 70 Projekten ermöglicht mit dem Ziel, Kulturschaffende zu ermutigen, trotz der Schliessung von Kultureinrichtungen ihre persönliche Forschung fortzusetzen. Im November 2020 hat der Kanton seine Unterstützung für den Kulturbereich durch die Unterzeichnung einer Leistungsvereinbarung mit dem Bund über 10,4 Mio. Franken (50% Bund, 50% Kanton) verlängert. Ausserdem können seit Ende Dezember Kulturschaffende wieder entschädigt werden und Transformationsprojekte von Kulturbetrieben können nun mit bis zu 80% ihrer Kosten gefördert werden, anstelle von 60%.

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14.01.2021: Dienstleistungen der kantonalen Verwaltung

Der Kanton Wallis setzt die vom Bundesrat angeordnete Home-Office-Pflicht um. Die Dienstleistungen werden vorrangig digital zur Verfügung gestellt. Der Staat Wallis wird die derzeit an den verschiedenen Schaltern der kantonalen Verwaltung angebotenen Dienstleistungen jedoch so weit wie möglich beibehalten. Im Zusammenhang mit der Pflicht der Umsetzung des Home- Office können die Öffnungszeiten jedoch eingeschränkt und einige Schalter vorübergehend geschlossen werden. Aus diesem Grund wird der Bevölkerung empfohlen, Schalterbesuche zu vermeiden und so weit wie möglich die Online- Dienste zu nutzen.

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13.01.2021: Verlängerung der Massnahmen

Der Staatsrat hat die Verlängerung der im Dezember beschlossenen Bundesmassnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus bis Ende Februar zu Kenntnis genommen.
Restaurants, Kultureinrichtungen, Sport- und Freizeitanlagen bleiben für weitere fünf Wochen geschlossen. Die Zahl der Ansteckungen stagniert auf einem sehr hohen Niveau und die Gefahr eines schnellen Wiederanstiegs ist mit den neuen, viel ansteckenderen Varianten des Virus durchaus gegeben. Deshalb werden gewisse Maßnahmen weiter verschärft, insbesondere die Schließung von Geschäften, die keine Waren des täglichen Bedarfs verkaufen. In wirtschaftlicher Hinsicht hat der Staatsrat die vom Bundesrat beschlossenen Maßnahmen zur Abfederung der Folgen der COVID-19-Krise zur Kenntnis genommen. Der Bund hat mit der Überarbeitung der Kriterien für die Einstufung als Härtefall insbesondere der Forderung des Kantons Wallis Rechnung getragen. Weitere Maßnahmen werden allerdings vom Staat Wallis noch erwartet.

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08.01.2021: Start der Impfung von gefährdeten Personen durch die Ärzte

Die Arztpraxen werden ab dem 11. Januar mit der Impfung von Personen über 75 Jahre und Personen mit einer chronischen Erkrankung, für die eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 ein hohes Risiko für Komplikationen mit sich birgt, unabhängig von ihrem Alter, beginnen. Abhängig von der Verfügbarkeit der Impfstoffe und gemäss der nationalen Impfstrategie wird die Impfung ab Februar auf Personen zwischen 65 und 74 Jahren sowie weitere chronisch Kranke ausgeweitet. Um die Impfkapazität zu erhöhen und sofern genügend Impfdosen zur Verfügung stehen, werden in der zweiten Januarhälfte die Impfzentren eröffnet. Die Impfung ist für die Bevölkerung freiwillig und gratis.

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08.01.2021: Der Kanton Wallis verstärkt seine Unterstützung für die von einer Schliessung betroffenen Unternehmen

Der Kanton Wallis bietet Unternehmen, denen eine Schliessung auferlegt wurde, ab sofort deutlich mehr Unterstützung. Die prozentuale Entschädigung beträgt maximal 25 Prozent des Umsatzverlustes, mit einer Obergrenze von 100’000 Franken pro Monat. Um Tätigkeitsbereiche zu unterstützen, die von den angeordneten Einschränkungen stark betroffen sind, wurden die Kriterien nach oben korrigiert. Diese prozentuale Entschädigung gilt für Schliessungen, die zwischen dem 22. Oktober und dem 13. Dezember auferlegt wurden, sowie ab dem 27. Dezember bis zur Aufhebung der Restriktionen.

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03.01.2021: Beendigung des durch den Bund gewährten Sonderstatus

Seit drei aufeinanderfolgenden Tagen hat die Reproduktionszahl im Kanton Wallis den Wert von 1 überschritten. Damit erfüllt der Kanton die vom Bund definierten Bedingungen für gewisse  Erleichterungen nicht mehr. Der Staatsrat hat diesen Umstand zur Kenntnis genommen und setzt die von der «Covid-19-Verordnung besondere Lage» vorgesehenen Massnahmen um. Die Regierung hebt demzufolge die Ausnahmeregelung für Geschäfte und Märkte im Freien sowie für Geschäfte oder Betriebe, die Dienstleistungen anbieten, auf. Diese unterliegen ab dem 3. Januar um Mitternacht den durch den Bund erlassenen Beschränkungen der Öffnungszeiten.

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22.12.2020: Der Staatsrat ergreift zusätzliche Massnahmen

Um der gesundheitlichen Situation gerecht zu werden hat der Staatsrat in Absprache mit den anderen Westschweizer Kantonen beschlossen, neue Massnahmen zu ergreifen und die am 11. und 18. Dezember beschlossenen Lockerungen einzuschränken. Ab dem 26. Dezember um 22 Uhr müssen die Restaurationsbetriebe wie auch Kultur-, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Sport- und Wellnessanlagen ihre Türen schliessen. Diese in Absprache mit den Westschweizer Kantonen getroffenen Massnahmen werden bis zum 22. Januar 2021 gelten. Auch wenn die Voraussetzungen für die Beibehaltung bestimmter Lockerungen im Wallis heute noch gegeben sind, war der Staatsrat der Ansicht, dass er sich keinen Alleingang erlauben kann.

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18.12.2020: Der Staatsrat nimmt die neuen Bundesmaßnahmen zur Kenntnis

Um die Ausbreitung der Coronavirus-Epidemie in der Schweiz einzudämmen, hat der Bundesrat neue Maßnahmen beschlossen, die ab 22. Dezember gelten. Restaurants, Kultur- und Sporteinrichtungen sowie Freizeiteinrichtungen müssen ab diesem Datum ihre Türen schliessen. Je nach epidemiologischer Situation sind jedoch Ausnahmen auf kantonaler Ebene möglich. Der Staatsrat, der den Handlungsspielraum des Bundes nutzen wird, nimmt diese Maßnahmen zur Kenntnis. Der Staatsrat verweist zudem darauf, dass er vom Bund eine rasche Entschädigung für die von den Einschränkungen betroffenen Branchen erwartet.

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11.12.2020: Neue Massnahmen des Bundes

Um die Coronavirus-Pandemie (COVID-19) zu bekämpfen, hat der Bundesrat neue Massnahmen beschlossen. Der Staat Wallis nimmt zur Kenntnis, dass einige der eidgenössischen Bestimmungen nach dem am Mittwoch eingeleiteten Vernehmlassungsverfahren mit den Kantonen angepasst worden sind. Zum Beispiel können Kantone mit einer günstigen epidemiologischen Entwicklung insbesondere die Öffnungszeiten von Bars und Restaurants verlängern. Der Kanton Wallis, der die vom Bundesrat diesbezüglich festgelegten Kriterien erfüllt, hat beschlossen, ab dem 14. Dezember Restaurants bis 22 Uhr zu öffnen. Auf kantonaler Ebene bleiben die Regelungen, die derzeit über die auf Bundesebene erlassenen Massnahmen hinausgehen, in Kraft.

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03.12.2020: Verlängerung und Anpassung von Gesundheitsmassnahmen bis zum 13. Dezember 2020 um Mitternacht

Angesichts der Verbesserung der epidemiologischen Situation und des Rückgangs der Spitaleinweisungen hat der Staatsrat beschlossen, die bis zum 13. Dezember um Mitternacht geltenden kantonalen Schutzmassnahmen zu lockern. Ab dem 14. Dezember 2020 gelten die Bundesbestimmungen, die im Rahmen der Covid-19-Verordnung besondere Lage erlassen wurden. Dies bedeutet, dass Restaurationsbetriebe wieder öffnen und auch Unterhaltungs-, Freizeit- und Kultureinrichtungen ihren Betrieb wiederaufnehmen können. Die Obergrenze für spontane Zusammenkünfte im öffentlichen Raum wird 15 Personen betragen, Veranstaltungen sind bis zu 50 Personen erlaubt. Im privaten Bereich hingegen bleiben diese auf zehn Personen begrenzt. Die Zuständigkeiten für Kontrollen und Verfahren im Falle von Missachtungen wurden ebenfalls detailliert festgelegt.

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20.11.2020: Verlängerung und Anpassung von Gesundheitsmassnahmen bis zum 13. Dezember 2020 um Mitternacht

Trotz des Rückgangs der neuen Fälle von COVID-19 ist deren Zahl nach wie vor hoch und der Druck auf das Gesundheitssystem gross. Aus diesem Grund hat der Staatsrat beschlossen, die meisten der ursprünglich bis zum 30. November geltenden kantonalen Massnahmen bis zum 13. Dezember 2020 um Mitternacht, zu verlängern. Diese betreffen vor allem Versammlungen in öffentlichen und privaten Räumen, Veranstaltungen, gastronomische Einrichtungen, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen sowie Kontaktsportarten. Die Regierung hat auch Anpassungen in den Bereichen religiöse Zeremonien, Besuche in Krankenhäusern und Alters- und Pflegeheimen sowie sportliche Aktivitäten für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren vorgenommen.

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04.11.2020: Neue sanitäre Massnahmen und Wirtschaftshilfe

Um die epidemiologische Kurve der COVID-19-Fälle deutlich zu reduzieren und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, ergreift der Kanton Wallis neue sanitäre Massnahmen. Ab dem 6. November um 22 Uhr werden Restaurationsbetriebe für die Öffentlichkeit geschlossen. Der Staatsrat hat zudem entschieden, den von den Einschränkungen besonders betroffenen Wirtschaftssektoren finanzielle Unterstützung in der Höhe von 20 Millionen Franken zu gewähren. Ein entsprechender Zusatzkredit wird dem Grossen Rat unterbreitet. Dazu kommen die 9 Millionen Franken, die von der Finanzkommission des Grossen Rates zur Unterstützung der Reise- und Veranstaltungsbranche vorgeschlagen wurden.

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30.10.2020: Obligatorisches Tragen von Masken in Aussenbereichen

Die Mitteilung des Vorstehers des Departements für Sicherheit, Institutionen und Sport des Kantons Wallis, Herrn Staatsrat Frédéric Favre, betreffend das obligatorische Tragen von Masken in Aussenbereichen finden Sie hier.


28.10.2020: Neue Massnahme des Bundes

Der Bundesrat hat neue Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie COVID- 19 angekündigt, die ab Donnerstag, 29. Oktober in der ganzen Schweiz gelten. Einige stimmen mit denjenigen, die im Wallis auf Anordnung der kantonalen Behörden bereits seit einer Woche in Kraft sind, überein. Andere sind neu und ergänzen die vom Walliser Staatsrat getroffenen Massnahmen. Dazu gehört die Ausweitung der Maskenpflicht in Außenbereichen von Anlagen und Einrichtungen wie Geschäfte oder Märkte sowie in belebten Fussgängerzonen und im öffentlichen Raum, wenn Abstandhalten nicht möglich ist. Gewisse Vorschriften des Staates Wallis gehen derzeit noch weiter als die auf Bundesebene erlassenen Massnahmen. Diese bleiben daher auf kantonaler Ebene bestehen.

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21.10.2020: Ergebnisse der detaillierten Studie über die wirtschaftliche Situation im Wallis

Im Auftrag des Staatsrates hat die BAK Economics AG eine vertiefte Analyse der Aussichten und Risiken für die Walliser Wirtschaft durch die COVID-19-Pandemie erstellt. Es gibt erhebliche Unterschiede zwischen den Sektoren, die die Krise gut überstehen, wie die chemisch-pharmazeutische Industrie, wo die Aussichten sehr günstig sind, oder dem Hotel- und Gastgewerbe, wo die Risiken am höchsten sind. Eine Fokussierung auf den Tourismus zeigt auch, dass einige Destinationen profilabhängig stärker betroffen sind als andere. Die Studie bewertet ebenso die mit der Absage zahlreicher Kultur- und Sportveranstaltungen verbundenen Verluste sowie die Auswirkungen der Krise auf die kantonalen Finanzen. Sie wird durch Empfehlungen an die Regierung abgeschlossen, in denen insbesondere staatliche Interventionen zugunsten der wirtschaftlichen Erholung gerechtfertigt werden.

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21.10.2020: Einschneidende Maßnahmen zur Bewältigung der ernsten Lage

Das Wallis ist derzeit der am meisten von der COVID-19-Pandemie betroffene Kanton der Schweiz, auch wenn die Lage auf nationaler Ebene ebenfalls sehr ernst ist. Angesichts der exponentiellen Zunahme von Fällen und Hospitalisierungen sieht sich der Staatsrat gezwungen, einschneidende Massnahmen zu ergreifen. Ziel ist es, die Ausbreitung der Ansteckungen einzudämmen und zugleich die Wirtschaft so weit wie möglich zu erhalten. Deshalb hat die Walliser Regierung beschlossen, ab Donnerstag, dem 22. Oktober, neue Einschränkungen einzuführen, wie beispielsweise die vollständige Schließung von Nachtbars oder Discotheken, die frühzeitige Schließung anderer öffentlicher Betriebe um 22.00 Uhr, die Schließung von Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen und die Beschränkung von öffentlichen und privaten Versammlungen und Veranstaltungen auf zehn Teilnehmer.

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18.10.2020: Die Massnahmen des Bundesrates ergänzen diejenigen des Kantons Wallis

Der Bundesrat hat neue Massnahmen getroffen, die ab Montag, 19. Oktober in allen Kantonen gelten, um die Auswirkungen der COVID-19-Epidemie auf das öffentliche Gesundheitssystem (Überlastungen, schwere Krankheiten, Todesfälle) und auf die Wirtschaft zu verringern. In geschlossenen, öffentlich zugänglichen Bereichen gilt eine allgemeine Maskenpflicht. Spontane Versammlungen von mehr als 15 Personen im öffentlichen Raum sind verboten. Für private Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen wurden zudem Regeln aufgestellt. Schliesslich wird ebenfalls Homeoffice schweizweit empfohlen. Der Staatsrat begrüsst diese Massnahmen, welche die am Wochenende im Wallis getroffenen Massnahmen ergänzen. Die Koordination zwischen kantonalen und nationalen Massnahmen wird dadurch zudem verbessert.

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FAQ Schweizweite Maskentragpflicht
Erläuterungen Maskentragpflicht


16.10.2020: Neue Massnahmen und Vorbereitung der Wintersaison

Die Anzahl Personen, die positiv auf das Coronavirus (COVID-19) getestet werden, nimmt im Kanton Wallis stark zu und zwingt den Staatsrat, weitere Massnahmen zur Eindämmung der Ansteckungen zu ergreifen. Ab Sonntag, 18. Oktober ist bei allen öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie in sämtlichen geschlossenen Räumen, die der Öffentlichkeit zugänglich sind, das Tragen von Masken bis auf wenige Ausnahmen obligatorisch. Dies gilt insbesondere auch für Kundinnen und Kunden von öffentlichen Betrieben die Getränke und/oder Mahlzeiten anbieten, wenn sich diese sowohl innerhalb als auch ausserhalb der Einrichtung fortbewegen. Die Tracing-Massnahmen werden zudem verstärkt und die öffentlichen Betriebe müssen spätestens um 1 Uhr morgens schliessen. Im Hinblick auf die Wintersaison erlässt die Regierung auch Massnahmen für den Tourismusverkehr, die Bergbahnen und Skischulen sowie für die Weihnachtsmärkte, die Neujahrsfeierlichkeiten und die Fasnachtszeit. Schliesslich werden elektrische Aussenheizungen für öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen für die Winterperiode erlaubt.

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16.10.2020: Erhöhung der Testkapazitäten im Wallis

Angesichts der zunehmenden Anzahl der COVID-19 Fälle und des Beginns der winterlichen Grippesaison erhöht das Wallis seine Testkapazitäten. Die wichtigsten Testzentren sind auf der Internetseite des Kantons Wallis unter www.vs.ch/covid-19 aufgeführt. Dieses Testangebot besteht zusätzlich zu den bereits in den meisten Arztpraxen und Notaufnahmen der Spitäler durchgeführten Tests. Personen ohne Symptome (die sich z.B. auf eine Reise ins Ausland begeben) oder mit leichten Symptomen, die keine ärztliche Beratung wünschen, werden gebeten, sich an die speziell dafür vorgesehenen Testzentren zu wenden (und nicht an die Notaufnahme des Spitals Sitten).

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22.09.2020: Umsetzung der Bundesverordnung für Grossanlässe in der besonderen Lage

Um die Umsetzung des Bundesrechts im Kanton zu gewährleisten, hat der Staatsrat einen Beschluss verabschiedet, der das Bewilligungsverfahren für Grossanlässe regelt. Er bestimmt das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport für die Bearbeitung von Gesuchen und die Erteilung von Bewilligungen für Grossanlässe.

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26.08.2020: Maskenpflicht in den Walliser Geschäften

Der Staatsrat hat beschlossen, die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor der Corona-Pandemie zu verstärken. Ab Montag, 31. August sind im Wallis das Tragen von Masken und die Bereitstellung von hydro-alkoholischen Lösungen für die Kunden in allen Innenräumen von Läden und Geschäfte obligatorisch.

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10.08.2020: Verstärkung der Gesundheitskontrollen in Einrichtungen

Gemäss den Anforderungen der neuen Richtlinie des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) verstärkt der Kanton Wallis die Gesundheitskontrollen bei Unternehmen, öffentlichen Institutionen und Veranstaltern. Ebenfalls präzisiert wurde die Umsetzung des Staatsratsentscheides vom 15. Juli bezüglich der öffentlichen Einrichtungen. Diese Massnahmen sollen das Entstehen neuer Ausbruchsherde von COVID-19 verhindern. Die Kontrollen werden sich auf die Einhaltung der Schutzkonzepte gegen das Coronavirus konzentrieren. Sie werden durch die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) für Unternehmen und die Gemeindebehörden für öffentliche Einrichtungen und Veranstaltungen durchgeführt.

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07.08.2020: Schutzmassnahmen für die Walliser Schulklassen

Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung (DVB) hat für den Schulbeginn vom 17. August 2020 Richtlinien für den Gesundheitsschutz festgelegt. Das Schuljahr wird auf allen Stufen so normal wie möglich mit ganzen Klassen gemäss dem üblichen Stundenplan jedoch mit einem eigenen Schutzplan für jede Stufe beginnen. Dieser Entscheid wird unter Vorbehalt der Entwicklung der epidemiologischen Lage sowie neuer Entscheide oder Empfehlungen des Bundes gefällt.

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17.07.2020: Hilfe für Selbstständigerwerbende

Infolge des Bundesratsbeschlusses vom 1. Juli 2020 hat der Staatsrat entschieden, die kantonalen Hilfsmassnahmen für Selbstständigerwerbende, die keinen Anspruch auf Erwerbsersatz haben, zu verlängern. Personen in einer arbeitgeberähnlichen Stellung im Veranstaltungsbereich, die von den Bundesmassnahmen ausgeschlossen sind, können neu ebenfalls von der Hilfe profitieren.

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13.07.2020: Verstärkte Nachverfolgung in Bars und Diskotheken

Der Staatsrat hat beschlossen, die Schutzmassnahmen gegen COVID-19 in Nachtbars, Nachtclubs, Diskotheken und allen Einrichtungen, die nach Mitternacht schliessen, zu verstärken. Die Gesamtzahl der Gäste, die nach 20 Uhr gleichzeitig anwesend sein können, wird ab Donnerstag, 16. Juli auf 100 beschränkt, wobei für diese Betriebe spezielle Massnahmen zur Nachverfolgung gelten.

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06.07.2020: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr zum Schutz der Bevölkerung / COVID-19


27.05.2020: Neue Lockerungen COVID-19

Weitere Informationen zu den Lockerungsmassnahmen:

Die Nachverfolgung enger Kontakte muss sichergestellt sein 
Bedingung zur Lockerung ist, dass für alle Einrichtungen und Veranstaltungen Schutzkonzepte vorhanden sind. Die Hygiene- und Abstandsregeln müssen weiterhin eingehalten werden. Ansonsten muss die Nachverfolgung enger Personenkontakte etwa mit Präsenzlisten sichergestellt sein.

Versammlungsverbot: 30 statt 5 Personen 
Das Versammlungsverbot im öffentlichen Raum wird gelockert: Die Obergrenze wird per 30. Mai 2020 auf 30 Personen erhöht. 

Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt 
Ab dem 6. Juni sind private und öffentliche Veranstaltungen mit bis zu 300 Personen erlaubt. Der Bundesrat wird am 24. Juni 2020 über das weitere Vorgehen bei Veranstaltungen mit bis zu 1000 Personen informieren und weitere Lockerungen beschliessen.

Sportveranstaltungen wieder möglich 
Für Sportveranstaltungen gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Veranstaltungen. Wettkämpfe in Sportarten mit ständigem, engem Körperkontakt sind voraussichtlich bis am 6. Juli 2020 untersagt. Der Trainingsbetrieb ist für alle Sportarten ab dem 6. Juni ohne Einschränkung der Gruppengrösse wieder erlaubt.

Ferienlager für Kinder und Jugendliche möglich 
Diese Angebote sind ab dem 6. Juni mit den entsprechenden Schutzkonzepten möglich. Kinder und Jugendliche sollen die Tage möglichst in gleichbleibenden Gruppen verbringen. Für Lager gilt eine Obergrenze von 300 Teilnehmenden, zudem müssen Präsenzlisten geführt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bergbahnen, Campings, Zoos und Schwimmbäder wieder offen 
Am dem 6. Juni können touristische Angebote und Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wieder geöffnet werden. In Bergbahnen gelten die gleichen Hygiene- und Abstandsregeln wie im öffentlichen Verkehr.

Restaurationsbetriebe: grössere Gruppen erlaubt 
In Restaurationsbetrieben wird ab dem 6. Juni die Beschränkung der Gruppengrösse auf vier Personen aufgehoben. Bei mehr als vier Personen sind Betriebe verpflichtet, die Kontaktdaten eines Gastes pro Tisch aufzunehmen. Die Konsumation erfolgt weiterhin ausschliesslich sitzend. Alle Lokale müssen um Mitternacht schliessen.

Präsenzunterricht in den Mittel-, Berufs- und Hochschulen  
Präsenzunterricht in Mittel-, Berufs- und Hochschulen ist ab dem 6. Juni 2020 wieder erlaubt.

Empfehlungen zu Home-Office bleiben bestehen 
Die Unternehmen haben eingehend Erfahrungen mit Home-Office gesammelt. Gestützt darauf, entscheiden sie selber über die Rückkehr an den Arbeitsplatz.

Ausserordentliche Lage endet am 19. Juni 2020 
Der Bundesrat hat angesichts der epidemiologischen Entwicklung auch entschieden, die ausserordentliche Lage per 19. Juni 2020 zu beenden.

Medienmitteilung Bundesrat vom 27.05.2020
Medienmitteilung Kanton Wallis vom 27.05.2020

 


15.05.2020: Fragen und Antworten zu COVID-19

Wiedereröffnung Restaurantbetriebe
Wie viele Personen dürfen an einem Tisch sitzen und wie sind die Abstandsregeln? Antworten dazu und zu weiteren Fragen rund um die Wiedereröffnung von Restaurants finden Sie hier.

Testing, Rückverfolgung, Isolation, Quarantäne
Um ein Wiederaufflammen der COVID-19-Epidemie zu verhindern, fordert das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur alle Menschen mit Symptomen des Coronavirus auf, sich umgehend testen zu lassen.
Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.

Unterstützung für externe Kinderbetreuung, Lockerung der Einreisebeschränkungen und Tracing-App
Der Bund soll Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die infolge der Coronakrise Ertragsausfälle zu verzeichnen haben, mit 65 Millionen Franken unterstützen.
Des Weiteren werden die Einreise- und Zulassungsbeschränkungen gelockert. Für Schweizer Bürgerinnen und Bürger soll unter anderem der Familiennachzug in die Schweiz wieder möglich sein.
Mit einer App können potentiell Infizierte frühzeitig gewarnt und eine Weiterverbreitung des Virus eingedämmt werden, ohne dass die Privatsphäre preisgegeben wird.
Informationen zu diesen Themen finden Sie hier.


14.05.2020: Verlängerung der kantonalen Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Walliser Unternehmen

Die zweite Etappe der Massnahmenlockerung hat am 11. Mai begonnen. An den Schulen der obligatorischen Schulzeit wurde der Präsenzunterricht wiederaufgenommen und alle Läden und öffentlich zugängliche Einrichtungen konnten unter Einhaltung der vom Bund ausgesprochenen Regeln ihre Türen wieder Öffnen. Der Staat Wallis ist erfreut über die Wiederaufnahme dieser Tätigkeiten, fordert jedoch alle Walliserinnen und Walliser dazu auf, weiterhin die Massnahmen des Bundesamts für Gesundheit (BAG) zum Schutz jedes einzelnen im Kampf gegen das Coronavirus einzuhalten. Die schrittweise Wiederbelebung der verschiedenen Wirtschaftssektoren ist ein erstes Zeichen, das Mut macht. Der Staatsrat hat beschlossen, Selbständigerwerbende sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit arbeitgeberähnlicher Stellung während der Zeit der Wiederaufnahme zu begleiten und die Hilfsmassnahmen bis Ende Mai zu verlängern.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


07.05.2020: Weitere Informationen zu den Lockerungen

Sammelstelle Deponie Mutt
Die Deponie wird wie bisher auf Vorankündigung geöffnet. Die nächste Öffnung ist am Mittwoch, 20. Mai 2020 von 16.00 – 18.00 Uhr.

Papiersammlung
Die Papiersammlung am 30. Mai 2020 wird stattfinden. Jedoch wird eine Mulde beim Bahnhof Raron sowie beim Sportplatz St. German deponiert, in der die Bevölkerung unter Einhaltung der Abstandsregeln ihr Altpapier entsorgen kann. Weitere Informationen folgen.

Altkleidersammlung
Die Altkleidersammlung findet nach wie vor nicht statt. Auch die Altkleidercontainer bleiben vorübergehend weiterhin geschlossen.

Spielplätze, Sitzplätze, Grillstellen
Die Spielplätze, Sitzplätze und Grillstellen können ab 11. Mai 2020 wieder genutzt werden. Auch hier gilt die Einhaltung der Sicherheitsmassnahmen des Bundesamts für Gesundheit.

Häusliche Gewalt und weitere Hilfsmittel für Sie und Ihr Umfeld
Lösungen und Hilfsmittel existieren trotz der Gesundheitskrise:

Informationen
Online-Beratung
Opferhilfe / 027 946 85 32
Notfälle Polizei 117, Notruf 144

Informationen zur Beratungs-Hotline & Beratungs-E-Mail für Familien finden Sie hier.

Wir erinnern an die Hygiene- und Verhaltensregeln und weisen darauf hin, dass ältere und gefährdete Personen weiterhin Kontakte in der Öffentlichkeit vermeiden sollten!


01.05.2020: Update Coronavirus

Informationen zum Schulbeginn am 11. Mai 2020 finden Sie auf der Website der Schulregion Raron.
Regelung Alpaufzüge 2020


30.04.2020: Zweite Etappe der Lockerung der Massnahmen ab dem 11. Mai

Der Bundesrat hat die zweite Etappe der Lockerung der Massnahmen ab dem 11. Mai bestätigt. Dabei wird der Präsenzunterricht für die Klassen der
obligatorischen Schulzeit wiederaufgenommen und ein nationales Schutzkonzept zur Sicherheit von Schüler- und Lehrerschaft umgesetzt. Der Staat Wallis ist erfreut über den Entscheid des Bundes und die Koordination
zwischen den Mitgliedskantonen der Erziehungsdirektoren-Konferenz der
Westschweiz und des Kantons Tessin (CIIP). Derzeit wird die Wiederaufnahme des Schulbetriebs für alle Schülerinnen und Schüler der obligatorischen Schulzeit in Begleitung des Schutzkonzeptes des Bundesamts für Gesundheit (BAG) vorbereitet. Zusätzlich zur Öffnung sämtlicher Läden wird eine Öffnung von öffentlich zugänglichen Einrichtungen im Wallis möglich sein. Die Öffnung der Restaurants ist ein erstes Zeichen im Hinblick auf die Wiederbelebung des Tourismussektors. Das Wallis erwartet jedoch klare Antworten auf die vielen Fragen, damit die Sommersaison in Ruhe vorbereitet werden kann.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


30.04.2020: Weitere Informationen zur zweiten Etappe der Lockerungen

Weitere Erläuterungen zur zweiten Etappe finden Sie hier.

Neue Erreichbarkeit Hotline Gemeinde Raron:

Montag bis Donnerstag jeweils von 8 Uhr bis 11 Uhr und von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie am Freitag von 8.00 Uhr bis 11 Uhr.

Informationen der Kirche:

  • Alle öffentlichen Gottesdienste und religiösen Versammlungen, mit Ausnahme der Begräbnisfeiern im Familienkreis, sind voraussichtlich bis zum 8. Juni 2020 untersagt.
  • Anlass-Gottesdienste (Taufen, Erstkommunionfeiern, Firmungen, Hochzeiten etc.) werden verschoben. Es wird empfohlen, die Verschiebungen in den Spätsommer / Herbst zu legen.
  • Sämtliche Veranstaltungen der Pfarreien, anderssprachigen Missionen und Fachstellen bleiben untersagt.

Weitere Informationen vom Bund:

Information betreffend das Tragen von Hygienemasken finden Sie hier.
Information betreffend Verhaltensempfehlungen finden Sie hier.


24.04.2020: Zusätzliche Informationen zu den ersten Lockerungsmassnahmen

Der Bundesrat lockert in den nächsten Wochen schrittweise die Massnahmen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus. Er sieht dazu keine allgemeine Maskentragpflicht vor. Abstand halten und Händewaschen bleiben die wirkungsvollsten Schutzmassnahmen. Die Branchen und Betriebe sind verpflichtet, die Lockerung mit Schutzkonzepten zu begleiten.

Gesunde Personen brauchen im öffentlichen Raum weiterhin keine Masken zu tragen. Die bisherigen Verhaltensregeln zum Abstand halten und zur Hygiene stehen nach wie vor im Zentrum der Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus.

Wie bisher gilt: Zu Hause bleiben, insbesondere kranke Personen.

Zusätzliche Information betreffend Kinderbetreuung:

Gemäss den Beschlüssen des Bundesrates können Eltern, die in Tätigkeiten arbeiten müssen, die nicht einem eidgenössischen oder kantonalen Verbot unterliegen eine Tagesbetreuung innerhalb der Tagesbetreuungsstäten und Tageseltern in Anspruch nehmen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zusätzliche Information für Betriebe, welche am 27.04.2020 wieder öffnen:

Unter folgenden Link finden Sie Vorlagen für Schutzkonzepte.
Sicherstellen der Hygiene:
Bei Wiederinbetriebnahme von Wasserinstallationen in Gebäuden die Kalt- und Warmwasserleitungen spülen; Weitere Informationen finden Sie hier.


24.04.2020: Anpassungen beim Gesundheitssystem und bei den Arbeitsaufsichten

Dank der restriktiven Massnahmen, die seit Mitte März in Kraft sind, konnte die Zahl der Patientinnen und Patienten mit COVID-19 in der Schweiz und im Wallis eingedämmt werden. Der Staatsrat dankt der Bevölkerung für die Einhaltung dieser Massnahmen und fordert alle auf, in den kommenden Wochen vorsichtig zu bleiben. Er dankt auch dem Personal im Gesundheitsbereich für seinen professionellen Einsatz. Dieses wird nach und nach seine normale Tätigkeit wieder aufnehmen und gleichzeitig die Versorgungssicherheit der von COVID-19 betroffenen Patientinnen und Patienten gewährleisten. Zudem werden Kontrollen durchgeführt, um die Umsetzung der Schutzkonzepte zu überprüfen.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


24.04.2020: Präzisierungen zu den Änderungen im Zuge der Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie in Wirtschaft und Bildung

Die von der Coronavirus-Krise (COVID-19) stark betroffene Walliser Wirtschaft kann gemäss Bundesratsbeschluss am 27. April einige Tätigkeiten wieder aufnehmen. So können personenbezogene Dienstleistungsangebote wie Coiffeur-, Massage-, Tattoo- und Kosmetikstudios sowie Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien wieder öffnen. Die familienergänzenden Betreuungsstrukturen werden ihre Kapazität erhöhen, damit sie möglichst viele der Kinder betreuen können, deren Eltern ihre Arbeitstätigkeit wieder aufnehmen. Der Kanton Wallis hat ausserdem Verfügungen betreffend Promotionsbedingungen für das Schuljahr 2019/20 erlassen. Das Departement für Volkswirtschaft und Bildung hat überdies eine Reihe von Forderungen an den Bund gestellt, insbesondere im Hinblick auf einen Plan zum Ausstieg aus der Krise für den Tourismussektor.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


24.04.2020: Präzisierungen bezüglich der Ausübung der politischen Rechte

Der Staat Wallis fährt mit den üblichen Arbeiten zur Durchführung der Gemeindewahlen, die nach Möglichkeit im Herbst stattfinden sollen, fort. Der Staatsrat hat auch Massnahmen bezüglich der Urversammlungen sowie der Generalratsversammlungen ergriffen, insbesondere im Hinblick auf die Genehmigung der Rechnungen 2019 der Gemeinden und Burgergemeinden durch deren Organe. Um ihre Praxis mit jener des Bundes zu harmonisieren, hat die Regierung zudem beschlossen, die Suspendierung der Referendumsfristen, die ursprünglich bis zum 30. April 2020 geplant war, bis zum 31. Mai 2020 zu verlängern. Sie beschloss auch, die Inkasso- und Betreibungsverfahren wieder aufzunehmen.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


16.04.2020: Bundesrat lockert schrittweise Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus

Ab dem 27. April 2020

  • Können Spitäler wieder sämtliche, auch nicht-dringliche Eingriffe vornehmen und ambulante medizinische Praxen sowie Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios ihren Betrieb wieder aufnehmen.
  • Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien dürfen wieder öffnen. Der Schutz des Publikums und der Arbeitnehmenden muss dabei sichergestellt sein.
  • Schliesslich wird die Limitierung auf den engen Familienkreis bei Beerdigungen wieder aufgehoben.
  • Die Sortimentsbeschränkungen in Lebensmittelläden wird aufgehoben, wenn sich Güter des täglichen Bedarfs und weitere Güter auf der Verkaufsfläche der Lebensmittelläden befinden.

Ab dem 11. Mai (Definitiver Entscheid wird der Bundesrat am 29. April fällen)

  • Wenn es die Entwicklung der Lage zulässt, sollen die obligatorischen Schulen wieder öffnen.
  • Einkaufsläden und Märkte dürfen wieder öffnen.

Ab dem 8. Juni (Definitiver Entscheid wird der Bundesrat am 27. Mai fällen)

  • Sollen dann Mittel-, Berufs- und Hochschulen sowie Museen, Zoos und Bibliotheken wieder öffnen.
  • Soll das Versammlungsverbot gelockert werden.

Über weitere Etappen hat der Bundesrat noch keine Beschlüsse gefasst.
Ab wann Grossveranstaltungen wieder möglich sein werden, entscheidet er in einer seiner nächsten Sitzungen.

Die Lockerungen werden durch Schutzkonzepte begleitet.

Weitere Informationen:
Medienmitteilung Bundesrat vom 16.04.2020
Kantonale Hilfe für Selbständigerwerbende
Medienmitteilung Kanton vom 17.04.2020 Ausweitung Hilfe Unabhängige
Ergänzende kantonale Hilfe für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Bundesratsbeschluss betreffend der Ausweitung Corona-Erwerbsersatz für Selbständigerwerbende


15.04.2020: Präzisierungen zu Marktständen, Kaminfegerarbeiten, Fahrzeugkontrollen und zum Verkauf von Sämlingen und Pflanzgut

Der Staatsrat hat beschlossen, den Betrieb von isolierten Verkaufsständen, an denen an Markttagen Lebensmittel verkauft werden, ab nächster Woche zu bewilligen. Er legte auch die Bedingungen für die Wiederaufnahme von Kaminfegerarbeiten fest. Nicht zuletzt erinnerte er an die Regeln für den Verkauf von Sämlingen und Pflanzgut. Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) seinerseits hat die Liste der dringenden Fälle erweitert, die von einer technischen Kontrolle eines Fahrzeugs profitieren können, trotz der zeitweiligen Aussetzung von Fahrzeugkontrollen aufgrund der Coronavirus-Pandemie (COVID-19).

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


09.04.2020: Zweiter Massnahmenkatalog zur Unterstützung von Walliser Unternehmen

Nach der Verabschiedung der ersten kantonalen Massnahmen zur Unterstützung von Walliser Unternehmen beschloss der Staatsrat ein zweites Massnahmenpaket zugunsten der Selbständigerwerbenden und anderer Personen, die nicht von den Bundesmassnahmen profitieren, sowie der Arbeitnehmer, die in ihrem Unternehmen eine arbeitgeberähnliche Stellung innehaben. Dieses zusätzliche kantonale Hilfspaket soll die neuen Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) abzufedern. Der Kanton hofft, damit so vielen Walliser Unternehmen wie möglich helfen zu können.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


08.04.2020: Unterstützungsmassnahmen für den Kultursektor

Wie viele andere Sektoren ist auch der Kultursektor sehr stark von der Ausbreitung des Coronavirus und den behördlichen Massnahmen zu deren Eindämmung betroffen. Der Kanton Wallis und der Bund haben deswegen ein Massnahmenpaket für die Kultur beschlossen. Dieses sieht Soforthilfen und Ausfallentschädigungen für Kulturunternehmen und Kulturschaffende sowie Finanzhilfen für Kulturvereine im Laienbereich vor. Kulturunternehmen und Künstler können bei der Dienststelle für Kultur nun einen Antrag auf Unterstützungsmassnahmen stellen. Ziel ist, die nachhaltige Schädigung der Schweizer und Walliser Kulturlandschaft zu verhindern und zum Erhalt der kulturellen Vielfalt beizutragen.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


07.04.2020: Infoblatt Gemeindeführungsstab – Coronavirus COVID-19

Ostern steht vor der Tür. Die Feiertage und das warme Wetter könnten dazu verleiten, dass wir die Häuser verlassen möchten. Die Osterzeit wird eine grosse Herausforderung für uns alle darstellen und nur gemeinsam können wir diese Zeit ohne grössere Ansteckungen überstehen.

Das vollständige Infoblatt mit weiteren Empfehlungen finden Sie hier.


03.04.2020: Kapazitätsanpassung der Tagesbetreuungsstrukturen

Aufgrund des Beschlusses des Bundesrats vom 13. März musste die Kapazität der Tagesbetreuungsstrukturen aus gesundheitlichen Gründen deutlich reduziert werden. Bisher wurde die Kinderbetreuung gewährleistet, wenn beide Elternteile wichtige Aufgaben, insbesondere im Gesundheits- oder Sicherheitsbereich, wahrnehmen. Um besser auf Härtefälle eingehen zu können, hat die Kantonale Dienststelle für die Jugend Kinderbetreuungsstätten und Tageseltern-Netzwerke aufgefordert, in Situationen, in denen einer der beiden Elternteile nicht zu den prioritär behandelten Berufskreisen gehört, aber dennoch unbedingt arbeiten muss, Flexibilität und Pragmatismus an den Tag zu legen.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


02.04.2020: Der Staatsrat appelliert an die Bevölkerung im Hinblick auf Ostern

Mit dem Herannahen des Osterfestes erinnert die Walliser Regierung die Bevölkerung daran, dass die Verhaltensregeln, die Präventionsanweisungen und die von Bund und Kanton getroffenen Massnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus (COVID-19) und zum Schutz gefährdeter Gruppen weiterhin strikt eingehalten werden müssen. Die Kantonspolizei wird weiterhin für ihre strikte Anwendung sorgen.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


30.03.2020: Ãœberbrückungshilfe „nachbar in not“

Die Stiftung Nachbar in Not hilft Menschen im Oberwallis bei der Überbrückung von finanziellen Notlagen.
Solidarität den Schwächsten unserer Gesellschaft gegenüber ist gefragt. Viele Menschen sind durch die verordnete Arbeitslosigkeit in Folge der Corona-Krise in eine vorübergehende Notlage geraten. Hier wollen wir in Zusammenarbeit mit dem SMZ Oberwallis mit einer zeitlich und finanziell begrenzten Überbrückungshilfe von zwei Monaten Hilfe leisten. Ab Montag, 30.03.2020 sind die entsprechenden Hotlines in Betrieb.

Die vollständige Mitteilung finden Sie hier.


30.03.2020: Finanzlage der Walliser Gemeinde

Die Finanzlage der 126 Walliser Gemeinden kann insgesamt erneut als sehr gut beurteilt werden. Die fünf Kennzahlen, berechnet aus dem Durchschnittswert der Verwaltungsrechnungen 2017 und 2018, erreichen das Maximum von 25 Punkten.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


27.03.2020: Suspendierung der Fristen für Initiativen und Referenden

Der Staatsrat wird die zum Referendum vorgelegten Erlasse weiterhin im Amtsblatt veröffentlichen, suspendiert jedoch die Referendumsfrist, wenn der Staatskanzlei innerhalb von 15 Tagen nach der Veröffentlichung eine Unterschriftensammlung angekündigt wird. In diesem Fall beginnt die 90tägige Referendumsfrist am 30. April 2020. Die Regierung hat ausserdem beschlossen, die Fristen für die Einreichung von Unterschriftenlisten zur Unterstützung einer laufenden Volksinitiative oder eines Referendums bis zum 30. April 2020 ruhen zu lassen. Während Fristenstillstands ist das Sammeln von Unterschriften verboten.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


27.03.2020: Coronavirus: die eidgenössische Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 wird nicht durchgeführt

Der Bundesrat hat am 18. März 2020 beschlossen, auf die Durchführung der angeordneten eidgenössischen Volksabstimmung vom 17. Mai 2020 zu verzichten. Für alle hängigen eidgenössische Volksbegehren (Volksinitiativen und fakultative Referenden) sollen die Sammel- und Behandlungsfristen während einer begrenzten Zeit stillstehen. Der Bundesrat wird eine entsprechende Verordnung beschliessen. Ausserdem empfiehlt er den Kantonen und Gemeinden ausdrücklich, Gemeindeversammlungen nur in zwingenden Fällen zu bewilligen.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


27.03.2020: Verhaltensempfehlungen

Hier finden Sie eine Ãœbersicht, wie Sie sich beim Feststellen von gesundheitlichen Problemen verhalten sollen.


26.03.2020: Kantonale Unterstützungsmassnahmen zugunsten von Walliser Unternehmen

Der Staatsrat hat ein kantonales Unterstützungsprogramm für Walliser Unternehmen verabschiedet. Es soll die Massnahmen des Bundes ergänzen, um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus (COVID-19) abzufedern. Vorgesehen sind Unterstützungen auf Liquiditäts- und Steuerebene, in den Bereichen Kurzarbeit (KAE), Landwirtschaft und auch für Veranstaltungen.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


24.03.2020: Vorgehen, das von der Bevölkerung im Falle von Husten und/oder Fieber und bei Verdacht auf eine Virusinfektion anzuwenden ist

Um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen, die Bevölkerung und die Arztpraxen so weit wie möglich vor einer Kontamination zu schützen und eine Überlastung des ambulanten und stationären Gesundheitssystems zu vermeiden, hat die Dienststelle für Gesundheitswesen und die Walliser Ärztegesellschaft ein Verfahren für Personen eingerichtet, die Symptome aufweisen oder einen Verdacht auf eine Coronavirusinfektion haben. Zunächst wird die Bevölkerung aufgefordert, über die Webseite www.coronacheck.ch eine Selbsteinschätzung vorzunehmen, aus der hervorgeht, ob eine medizinische Konsultation notwendig ist. Wenn dies der Fall ist, sollte sich die kranke Person mit ihrem behandelnden Arzt oder einem Arzt in der Umgebung telefonisch in Verbindung setzen. Er oder sie wird dann sagen, was zu tun ist. Diese Massnahmen ermöglichen es anfälligen Personen, eine Arztpraxis zu besuchen, um eine Ansteckung zu vermeiden. Das System will auch die Ausbreitung der Krankheit auf das Pflegepersonal verhindern, welches dann nicht mehr in der Lage wäre, die Nachfrage der Bevölkerung zu erfüllen. Die Mehrzahl der COVID-19-Infektionen verläuft mild und fordert lediglich den Verbleib zu Hause.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


24.03.2020: Das Gesundheitsdispositiv bereitet sich vor

Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) bereitet sein Gesundheitssystem aktiv auf die Bewältigung eines Ansturms von Patienten mit dem Coronavirus (COVID-19) vor, sowohl im stationären als auch im ambulanten Bereich. Es richtet ein integriertes Gesundheitsnetz ein, in jenem öffentliche und private Institutionen Hand in Hand miteinander arbeiten werden. Ziel ist es, die Kapazität des Gesundheitssystems zu erhöhen, um die gewohnten Notfallaktivitäten sowie die Behandlung von COVID-19-Patienten zu bewältigen.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


23.03.2020: Viele Freiwillige zur Unterstützung

Viele Freiwillige haben in dieser Zeit der Gesundheitskrise ihre Unterstützung zugesagt. Das Departement für Gesundheit, Soziales und Kultur (DGSK) möchte sich dafür herzlich bedanken. Um die Kompetenzen optimal zu nutzen, wurde ein Leistungsvertrag mit dem Dachverband Benevoles Valais-Wallis abgeschlossen. Dabei werden den Freiwilligen je nach ihren Fähigkeiten und ihrem Standort Aufgaben zugewiesen. Menschen, die Unterstützung brauchen, zum Beispiel beim Einkaufen, können sich auch an Benevoles Valais-Wallis wenden. Medizinisches Personal und Pflegepersonal wird dem Gesundheitssystem über die Dienststelle für Gesundheitswesen zur Verfügung gestellt.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


20.03.2020: Unterstützungsmassnahmen zugunsten der Wirtschaft

Zahlreiche Walliser Unternehmen sind von den wirtschaftlichen Folgen im Zusammenhang mit dem Coronavirus (COVID-19) betroffen. Der Staatsrat arbeitet ein kantonales Entschädigungsprogramm aus, das die vom Bund angekündigten Massnahmen ergänzt. Die Walliser Regierung stellt mit Genugtuung fest, dass viele ihrer Forderungen Gehör gefunden haben. Der Kanton Wallis setzt sich weiterhin unermüdlich dafür ein, ein Maximum an Flexibilität und Anwendbarkeit für alle Unternehmen und das Walliser Unternehmertum zu erreichen.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


18.03.2020: Infoblatt der Gemeinde Raron – Coronavirus COVID-19

Aufgrund der aktuellen Lage wird mit Post vom 18.03.2020 sämtlichen Haushaltungen ein Infoblatt mit den wichtigsten Informationen zum Coronavirus zugestellt.

Für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit dem Coronavirus wenden Sie sich bitte weiterhin an die Hotline des Kantons Wallis und des Bundesamtes für Gesundheit.

Freiwillige Helfer oder Personen die Hilfe benötigen, melden sich unter Angabe von Namen, Vorname, Telefonnummer & Mailadresse bei der Gemeindekanzlei, Mail: gemeinde@raron.ch oder Tel. 027 935 86 60.

Die Hotline-Nummer 027 935 86 76 verwenden Sie bitte nur für organisatorische und allgemeine Fragen, die unser Gemeindegebiet betreffen.


16.03.2020: Die Walliser Hotels bleiben geöffnet

Gemäss Bundesratsbeschluss bleiben die Hotels im Wallis geöffnet. Die Ankündigung ihrer Schliessung durch den Staat Wallis wird aufgehoben, da die heute Nachmittag vom Bund beschlossenen Massnahmen Vorrang vor den zuvor von den Kantonen beschlossenen Massnahmen haben.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


16.03.2020: Vorübergehende Schliessung Schalter der Gemeindekanzlei

Der Schalter des Gemeindebüros wird aufgrund der Massnahme zur Eindämmung der Ausbreitung des Corona-Virus ab sofort bis auf Weiteres geschlossen.

Sie erreichen uns weiterhin unter der Telefon-Nr. 027 935 86 60 oder via E-Mail: gemeinde@raron.ch.

Steuererklärungen und weitere Dokumente können der Gemeinde per Post zugestellt werden oder in den Briefkasten der Gemeinde geworfen werden.

Nutzen Sie zudem unseren Online-Schalter unter www.raron.ch.

Wir danken für Ihr Verständnis.


16.03.2020: Vorübergehende Schliessung öffentliche Lokaliäten

Aufgrund der strikten Weisungen des Kantons, hat die Gemeinde beschlossen, alle öffentlichen Lokalitäten für sämtliche Aktivitäten und Gruppenveranstaltungen jeder Art und Kategorie, unabhängig von der Anzahl der anwesenden Personen vorübergehend nicht mehr zur Verfügung zu stellen.

Weiter hat die Pfarrei Raron / St. German beschlossen, dass sämtliche kirchlichen Anlässe, Gottesdienste und Feiern bis auf Weiteres nicht stattfinden werden. Die Pfarrei dankt für das Verständnis.


16.03.2020: Der Staatsrat verhängt aussergewöhnliche Lage

Angesichts der Entwicklung der Coronavirus-Pandemie (COVID-19) hat der Walliser Staatsrat für das gesamte Kantonsgebiet bis auf Weiteres die aussergewöhnliche Lage verhängt. Zusätzlich zu den seit Freitag, 13. März geltenden Massnahmen, hat er weitere Massnahmen ergriffen. Alle gastronomischen Einrichtungen werden ab heute Montag, 16. März um 18.30 Uhr für die Öffentlichkeit geschlossen, ebenso wie Geschäfte, Läden und Märkte, mit Ausnahme derer, die Lebensmittel oder Güter für den Grundbedarf verkaufen. Öffentliche oder private Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten. Kultusdienste und alle öffentlichen und privaten Kurse, sowohl für Gruppen als auch für Einzelpersonen, sowie Aktivitäten im Zusammenhang mit persönlichen Dienstleistungen werden eingestellt. Die Hotels sind ab Dienstagabend geschlossen.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.


13.03.2020: Der Staatsrat ergreift strikte Massnahmen

Die Walliser Kantonsregierung ergreift strikte Massnahmen, um die Ausbreitung Kanton einzudämmen:
Schliessung von Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen und Freizeiteinrichtungen, Verbot von Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen, Verbot von Aktivitäten und Veranstaltungen von Sport- & Kulturgruppen, Empfehlung, von allen Aktivitäten mit weniger als 50 Personen abzusehen, Begrenzung der Anzahl Personen in Cafés, Restaurants und Kantinen auf 50, Verbot von Besuchen in Gesundheits- und sozial-medizinischen Einrichtungen und Institutionen und anderen Institutionen, sofern keine begründeten Ausnahmen vorliegen, Begrenzung des Kontakts mit gefährdeten Personen. Diese Massnahmen, die ab sofort bis 30. April in Kraft sind, können je nach Situation weiterentwickelt werden.

Die vollständige Medienmitteilung finden Sie hier.
Der Staatsrat hat die ergriffenen Massnahmen präzisiert. Das entsprechende Dokument finden Sie hier.

Wir danken allen Betroffenen für das Verständnis in dieser besonderen Situation.

Laufende Informationen finden Sie auf der Website des Kanton Wallis oder des Bundesamtes für Gesundheit.

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