Vorgezogene Massnahme Raron (Neat-Brücken) und Kompensationsmassnahme z’Chummu
Das Departement für Mobilität, Raumentwicklung und Umwelt (DMRU) legt durch das Kantonale Amt Rhonewasserbau, die Hochwasserschutzprojektprojekte «Vorgezogene Massnahme Raron (Neat-Brücken)», «Vorgezogene Massnahme Interventionsstelle» sowie die «KompensationsÂmassnahme z’Chummu», gelegen auf den Gebieten der Gemeinden Raren und Baltschieder gestützt auf das kantonale Gesetz über den Wasserbau vom 15. März 2007 (kWBG), insbesondere desÂsen Art. 25 ff., während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
Gestützt auf Art. 15 Abs. 2 UVPV können neben dem Technischen Bericht und den übrigen ProjektunÂterlagen auch der Umweltverträglichkeitsbericht eingesehen werden.
Zusätzlich werden die folgenden in den Projektunterlagen umschriebenen Gesuche für die Erteilung von Spezialbewilligungen öffentlich aufgelegt:
- Gesuch für technische Eingriffe in ein Fischereigewässer in Anwendung von Art. 8 des Bundes gesetzes über die Fischerei vom 21. Juni 1991,
- Gesuch für Bauten und Anlagen in Gewässerschutzbereichen in Anwendung von Art. 19 Abs. 2 des Gewässerschutzgesetzes vom 24. Januar 1991,
- Bohrgesuche für die Grundwasserüberwachung in Anwendung von Art. 32 Abs. 2 lit. f Gewässer- schutzverordnung und Art. 19 Abs. 2 Gewässerschutzgesetz.
Gleichzeitig wird im Einverständnis mit der kantonalen Dienststelle für Wald, Flussbau und Landschaft in Anwendung von Artikel 15 zum Gesetz über den Wald und die Naturgefahren vom 14. September 2011, Artikel 8 der Verordnung über den Wald und die Naturgefahren vom 30. Januar 2013 sowie von Artikel 23 der kantonalen Verordnung über den Natur- und Heimatschutz vom 20. September 2000 das nachfolgende Rodungsdossier und das Gesuch zum Entfernen von Ufervegetation veröffent licht.
- Gesuchstellerin: Kantonales Amt Rhonewasserbau des DMRU
- Zweck: Vorgezogene Massnahme Raren (Neat-Brücken, Interventionsstelle sowie Kompensati- onsmassnahme z’Chummu)
- Standort: Abschnitt Rhone Baltschieder (Schwelle Giblätt) bis Raren (Brücke St. German) und Gebiet z’Chummu (Raren)
- Definitive Flächen: 7’676m2 Wald und Ufervegetation
- Temporäre Flächen: 5’229m2 Wald und Ufervegetation
Festlegung des Gewässerraums der Rhone
Des Weiteren legt das DVBU durch das Kantonale Amt Rhonewasserbau in Anwendung von Art. 36a des Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer vom 24. Januar 1991 (GSchG), der Art. 41a ff. der eidgenössischen Gewässerschutzverordnung vom 28. Oktober 1998 (GSchV) und von Art. 13 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau vom 15. März 2007 (kWBG) die Unterlagen betreffend die Festlegung des „Gewässerraums der Rhone“ im Bereich der Vorgezogenen Massnahmen RaÂron (Neat-Brücken) und der Interventionsstelle des Abschnitts Baltschieder (Giblätt) bis Raron (Brücke St. German), gelegen auf dem Gebiet der Gemeinden Raron und Baltschieder, öffentlich auf.
Die vorerwähnten Pläne und Unterlagen können während den ortsüblichen Öffnungszeiten in den Gemeindeverwaltungen von Raron und Baltschieder sowie beim Kantonalen Amt Rhonewasserbau (Rue des Creusets 5 in Sitten) eingesehen werden. Im Sinne einer Dienstleistung können aufgrund der ausserordentlichen Lage bei Bedarf Auszüge aus dem Dossier (insbesondere Situations- und Landerwerbsplan) auf Anfrage (daniel.hersberger@admin.vs.ch) auch in elektronischer Form bezogen werden. Allfällige Einsprachen sind hinreichend begründet innert 30 Tagen ab Bekanntmachung im Amtsblatt schriftlich, in zweifacher Ausführung an die jeweils betroffene Gemeindeverwaltung (Raron oder Baltschieder) zu richten. Die Einsprachen sind in Bezug auf die verschiedenen Projektteile Hochwasserschutz, Kompensationsmassnahmen und Spezialbewilligungen (sofern gegen mehrere Projektteile eingesprochen wird) inhaltlich getrennt einzureichen.
Sitten, 12. Juni 2020 Jacques Melly, Staatsrat
Eingesehen für Einverständnis VRDMRU