Öffentliche Auflage nivo glaziale Naturgefahren

In Anwendung von Art. 16 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau vom 15. März 2007 und im Einvernehmen mit dem Departement für Verkehr, Bau und Umwelt liegt auf der Gemeindekanzlei der Gefahrenzonenplan (Gefährdung durch Fliess- und Staublawinen) des Lawinenzugs Maachi, St. German während 30 Tagen zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Die Unterlagen (Pläne und Vorschriften zu den Eigentumsbeschränkungen und den Bauauflagen in den Gefahrenzonen) können im Gemeindebüro von Raron während den normalen Öffnungszeiten eingesehen werden.

Bemerkungen und allfällige begründete Einsprachen sind innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntmachung der Auflage bei der Gemeindeverwaltung Raron einzureichen.

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