Öffentliche Vernehmlassung Übergeordnetes Signalisationskonzept im Bereich Eissporthalle

Die Einwohnergemeinde Raron bringt in Anwendung der Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, 107 der Verordnung über die Strassensignalisation und 232 des Strassengesetzes den Strassenbenützern nachstehenden Entscheid zur Kenntnis, gegen den innert 30 Tagen bei der Einwohnergemeinde Beschwerde eingereicht werden kann:

  • Übergeordnetes Signalisationskonzept beim Bereich Eissporthalle

Das Auflagedossier beinhaltet den Auflageplan Nr. 1034-75-011-1 vom 18.11.2019. Der Auflageplan liegt auf der Gemeindeverwaltung zur öffentlichen Einsichtnahme auf. Die Signalisation wird erst angebracht, wenn die Verfügung vollstreckbar ist.

Signalisation Eissporthalle

Allfällige Einsprachen sind schriftlich und begründet innert 30 Tagen ab Erscheinen dieser Anzeige im Amtsblatt an die Gemeindeverwaltung zu richten.

EINWOHNERGEMEINDE RARON

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