Öffentliche Vernehmlassung

Signalisationskonzept im Perimeter der Genossenschaft Gesamtmelioration der Gemeinden Visp, Baltschieder und Raron

Die Einwohnergemeinden Visp, Baltschieder und Raron bringen im Einverständnis mit der Genossenschaft für die Gesamtmelioration Visp – Baltschieder – Raron (GM VBR) und in Anwendung der Art. 3 des Bundesgesetzes über den Strassenverkehr, 107 der Verordnung über die Strassensignalisation und 232 des Strassengesetzes den Strassenbenützern nachstehenden Entscheid zur Kenntnis, gegen den innert 30 Tagen bei der Einwohnergemeinde Beschwerde eingereicht werden kann:

  • Signalisationskonzept im Perimeter der Genossenschaft Gesamtmelioration der Gemeinden Visp, Baltschieder und Raron

Die Auflagedossiers der jeweiligen Gemeinden beinhalten die Pläne „Signalisation Baltschieder-Visp-Raron“ (1:2500). Die Auflagepläne können während der dreissigtätigen Frist bei den Gemeindeverwaltungen von Visp, Baltschieder und Raron eingesehen werden. Die Signalisationen im Gesamtmelioration werden erst angebracht, wenn die Verfügung vollstreckbar ist.

Allfällige Einsprachen sind innert 30 Tagen seit Bekanntmachung im Amtsblatt schriftlich und begründet bei den Gemeindeverwaltungen der betroffenen Standortgemeinden Visp, Baltschieder oder Raron einzureichen.

Raron, 29. Mai 2020

EINWOHNERGEMEINDEN VISP, BALTSCHIEDER & RARON

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