Teilrevision Nutzungsplanung Seilbahn Raron-Eischoll – Mitwirkungsverfahren

Gestützt auf Art. 33 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (kRPG) veröffentlicht die Gemeinde Raron in Koordination mit den Gemeinden Unterbäch, Niedergesteln und Eischoll den Vorentwurf der Teilrevision der Nutzungsplanung «Seilbahn Raron-Eischoll» während 30 Tagen.

Mit der Teilrevision sollen die raumplanerischen Voraussetzungen geschaffen werden für die Erstellung einer Seilbahn vom Bahnhof Raron nach Eischoll, welche die bestehende Bahn ersetzt. Neben der Ausscheidung von Zonen für öffentliche Bauten und Anlagen für die Bahnstationen im Bereich des heutigen Bahnhofbuffet in Raron (Parz. Nr. 5265), sowie neben der bestehenden Bergstation in Eischoll (Parz. 539, 548), wird der Bahnkorridor durch Baulinien gesichert. Interessierte Personen können ab dem 30. Januar 2023 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung Einsicht in die Unterlagen nehmen.

Während dieser Frist hat jedermann die Gelegenheit schriftliche Vorschläge an die Gemeinde einzureichen.

Raron, 30. Januar 2023

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