Teilrevision Zonennutzungsplan «Erweiterung Fischzucht Valperca»

Gemäss Art. 34 des kantonalen Gesetzes vom 23. Januar 1987 zur Ausführung des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (Stand 15. April 2019) liegen auf dem Gemeindebüro die Unterlagen der Teilrevision des kommunalen Zonennutzungsplans von einer „Zone mit unbestimmter Nutzung“ in eine „Zone für Fischzuchtanlagen“ im Bereich Bodmereye sowie die ergänzenden Bestimmungen von Art. 65.1 (Zone für Fischzuchtanlagen) des kommunalen Bau- und Zonenreglements während dreissig Tagen öffentlich auf.

Die Unterlagen können auch elektronisch eingesehen werden:

Zur Einsprache berechtigt sind Personen, die durch die Planungsmassnahmen berührt sind und ein schutzwürdiges Interesse an deren Aufhebung oder Änderung haben.

Einsprachen sind begründet und schriftlich dreissig Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt an den Gemeinderat zu richten. Wer nicht fristgemäss Einsprache erhebt, kann im weiteren Verfahren seine Rechte nicht mehr geltend machen, ausser es werden später Änderungen vorgenommen.

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