Auf der Gemeindekanzlei in Raron liegen ab Freitag, 25. September 2020 die Baugesuche gemäss angehängtem Dokument zur öffentlichen Einsichtnahme auf.

Allfällige Einsprachen sind innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen schriftlich an die Gemeindeverwaltung zu richten.