Eidgenössische Volksabstimmungen vom 15. Mai 2022

Die Bekanntmachung zu den nächsten Abstimmungen vom 15. Mai 2022 finden Sie hier.

Zur Erinnerung:
Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde), müssen Sie zwingend:

  • Ihre persönliche selbstklebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben;
  • das Rücksendungsblatt unterschreiben;
  • (bei postalischem Versand) den Übermittlungsumschlag korrekt frankieren;
  • Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag verwenden: es ist nicht möglich die Sendungen mehrerer Stimmenden in einem einzigen Übermittlungsumschlag zu gruppieren: der gruppierte Versand ist ungültig;
  • Stimmen Sie durch Hinterlegung bei der Gemeinde, müssen Sie Ihren Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene Urne im Inneren des Gemeindegebäudes einwerfen.

Wichtig: wenn Sie Ihren Satz selbstklebende Etiketten verloren haben, können Sie schriftlich und gegen eine Gebühr bei der Gemeinde einen neuen Satz beantragen.

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