Die Bekanntmachung zu den nächsten Abstimmungen vom 28. November 2021 finden Sie hier.
Zur Erinnerung:
Falls Sie brieflich abstimmen (per Post oder durch Hinterlegung bei der Gemeinde), müssen Sie zwingend:
- Ihre persönliche selbstklebende Etikette auf das Rücksendungsblatt kleben;
- das Rücksendungsblatt unterschreiben;
- (bei postalischem Versand) den Ãœbermittlungsumschlag korrekt frankieren;
- Jeder Stimmende muss seinen eigenen Übermittlungsumschlag verwenden: es ist nicht möglich die Sendungen mehrerer Stimmenden in einem einzigen Übermittlungsumschlag zu gruppieren: der gruppierte Versand ist ungültig;
- Stimmen Sie durch Hinterlegung bei der Gemeinde, müssen Sie Ihren Übermittlungsumschlag in die dafür vorgesehene Urne im Inneren des Gemeindegebäudes einwerfen.
Wichtig: wenn Sie Ihren Satz selbstklebende Etiketten verloren haben, können Sie schriftlich und gegen eine Gebühr bei der Gemeinde einen neuen Satz beantragen.